Mundschutz – Ausbildung erforderlich?

Es ist nicht immer ganz einfach, mit den typischen Mundschutzvollmasken klarzukommen, so dass man auf Hilfe von erfahrenen Personen angewiesen ist. Sofern man also in einem der „gefährlichen Berufe“ arbeitet, in denen die Lungen vor Einwirkungen von außen geschützt werden müssen, dann sollte man auf jeden Fall nachfragen, wo man eine Ausbildung zum Mundschutz absolvieren kann. Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine dreijährige Ausbildung, wie gar bei der Berufsausbildung, dennoch gehört diese Ausbildung ganz klar zum Lehrplan eines jeden Mitarbeiters, der in einem solchen Beruf tätig ist. Feuerwehrmänner sind daher verpflichtet, regelmäßig an etwaigen Übungen zwecks Mundschutz teilzunehmen, Labormitarbeiter sollten eine Anwendungshilfe genießen dürfen, auch wenn es hier teilweise um Halbmasken in Form von Einwegmasken geht – teils aber auch Vollmasken benötigt werden, je nach dem, mit welchen Chemikalien oder biologischen Verbindungen hier gearbeitet wird.

Wichtig ist im Ganzen, dass man als Arbeitgeber hinter diesem Mundschutz steht. Dies bedeutet, dass man nicht nur die entsprechend geforderten Mundschutzmasken für die Mitarbeiter bereithalten sollte, sondern zugleich auch eine entsprechende Schulung durchzuführen hat. Die Mitarbeiter müssen einfach eine Einführung in die Welt der Mundschutzmasken erhalten, erst recht dann, wenn es sich um Vollmasken inklusive Luftfilter handelt, damit die Mitarbeiter auch wissen, dass die Luftfilter beispielsweise regelmäßig gesäubert, gewartet oder ausgetauscht werden müssen.

Sie würden sich selbst gefährden, wenn man diesen Mundschutz nicht einhält – und der Arbeitgeber wäre letztendlich derjenige, der von der Berufsgenossenschaft einen dicken Rüffel und vom Mitarbeiter eine teure Klage erhalten würde, sofern mal etwas geschieht und ein Mitarbeiter beispielsweise Staub in die Lungen bekommt, Gase einatmet oder gar eine Rauchvergiftung erleidet etc. pp. Umso besser die Ausbildung, umso höher die Sicherheit, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter unbesorgt an den Mundschutz herangeführt hat und keinerlei Mundschutzunfälle eintreten. Mundschutzunfälle wünscht man sich nicht nur aus Kostengründen nicht, sondern in der Regel auch deshalb nicht, weil man einem Mitarbeiter ebensolche Erkrankungsfolgen nicht wünscht.